VEREINSREGELN

Vereinseigentum in Deiner Verantwortung

Auch im Paradies gibt es Regeln!

Unser Verein hat das Motto „Dem Paradies so nah!“. Dies ist nicht nur eine hohle Worthülse, die beschreibt, dass wir in einer schönen Umgebung als Gemeinschaft in paradiesischen Verhältnissen leben dürfen, es ist vielmehr eine Verpflichtung an uns alle, diesen Zustand ständig aufrecht zu erhalten und noch zu optimieren. Wir partizipieren alle am gemeinschaftlichen Vereinseigentum. Daher sollten wir umsichtig und schonend mit unseren materiellen Werten umgehen. Beschädigungen und unsachgemäßer Umgang ist zu vermeiden. Alle Mitglieder sollten bestrebt sein, aus Gründen der Kostenersparnis im Sinne Ihrer Machbarkeiten für Abhilfe zu sorgen.

Vereinsraumordnung

Die Putzordnung ist einzuhalten. (Aushang im Vereinsraum)

Der Vereinsraum und die Halleneingangstür sind während der Trainingszeiten abzuschließen. Bei jeglichen Verlusten ist der Hallennutzer verantwortlich.

Das Ablegen von sperrigen Gegenständen, z.B. Bierkästen ist nur kurzzeitig, in Absprache mit dem Vorstand, erlaubt. Alles was länger als 2 Wochen abgelegt wird, wird ohne Nachfrage entsorgt (Vermüllung).

Jede Trainingseinheit ist in das Hallenbuch einzutragen (durch die jeweilige Mannschaft).

Auf Sorgfalt im Umgang mit der Technik im Vereinsraum ist zu achten.

Bei Beschädigungen ist sofort dem Vorstand Bescheid zu geben.

Bei leichten Verletzungen kann auf den transportablen Verbandskasten zurückgegriffen werden. Dieser befindet sich im Vereinsraum und ist durch ein grünes Schild gekennzeichnet. Die Trage befindet sich im Holzraum.

Geräteraum

Die Bälle der Mannschaften gehören nicht in den Geräteraum, sondern in die Mannschaftskisten oder –schränke! Der Raum ist immer verschlossen zu halten.

Es ist immer Ordnung zu halten und stets auf Sauberkeit und Funktionalität der Trainingsgeräte zu achten (keine Klebereste).

Heimspieltag

Die zuerst spielende Heimmannschaft hat mindestens eine Stunde vor Spielbeginn da zu sein. Die vorderen Kabinen sind ausnahmslos von der Heimmannschaft zu belegen, die Gäste benutzen die Umkleiden in der kleinen Halle.

Die Mannschaften, die aufgrund des elektronischen Spielberichtsbogens die Notebooks, inklusive Zubehör nutzen, sind bei unsachgemäßer Nutzung und Verschmutzung verantwortlich für Reparaturen / Wartungen. Für die Absicherung des Kampfgerichtes ist jede Mannschaft eigenverantwortlich.

Das Kampfgericht hat bei der Nutzung vom schriftlichen Spielberichtsbogen mindestens 30 Min. bei Erwachsenenspielen / 15 Min. bei Jugendspielen vor Spielbeginn anwesend zu sein. Bei der Nutzung von NuScore mindestens 45 Minuten vor Spielbeginn. Die Strafen bei Verspätungen übernimmt die angesetzte Mannschaft. Das Kampfgericht des ersten Spiels ist immer für den Aufbau der notwendigen Technik verantwortlich. Das Kampfgericht des letzten Spiels ist für den Abbau und das ordnungsgemäße Abstellen der Technik im Vereinsraum verantwortlich.

Bei Spielen im Erwachsenenbereich sind immer zwei Ordner im Zuschauerbereich anwesend. Weiterhin müssen im Männerbereich 2 Wischer und bei den Frauenspielen ein Wischer (Mindestalter: 12 Jahre) bereitstehen. Dafür ist die angesetzte Mannschaft verantwortlich.

Die Funktion der Zeitmessanlage ist jederzeit zu gewährleisten!

Bei Problemen oder Ausfall ist sofort, persönlich oder telefonisch, der Vorstand zu informieren.

Die zuletzt angesetzte Mannschaft ist für die Überprüfung der Funktionalität der Kabinen, inklusive Duschen, der Zuschauertribüne und dem Vreinsraum verantwortlich.

Bei groben Defekten ist der Hallenwart unverzüglich zu informieren. Kleinere Defekte sind in das Hallenbuch zu notieren.

Disziplinarmaßnahmen

Es gilt als vereinbart und es wird erwartet, dass sich alle Mitglieder, ohne Ausnahme, an die vorliegenden Allgemeinen Vereinsregeln und an alle Vereinbarungen halten, die sie mit dem Verein getroffen haben und, dass sie alle Maßnahmen unterstützen, die die zuständigen Vereinsorgane ergreifen, damit die Vereinsregeln beachtet werden.

Im Falle von nicht regelkonformem Verhalten, d.h. Verhalten, welches dem Verein, seinem Vermögen oder seinem Ruf schweren Schaden, Nachteile und/oder Vorurteile verursacht, darf der Vereinsvorstand oder jedes andere kompetente Vereinsorgan (laut Vereinsregeln) auf der Grundlage seiner Kompetenzen, eingreifen. Im Normalfall wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen und in weiterer Folge eine vorübergehende Suspendierung oder einen Ausschluss verhängt.

Bei Wiederholungsfällen von nicht regelkonformem Verhalten kann der Vereinsvorstand oder jedes andere zuständige Organ eine sofortige vorübergehende Suspendierung oder einen sofortigen Ausschluss verordnen.

Es gilt als vereinbart, dass jede Nichtbeachtung der oben beschriebenen Verhaltensregeln und Vorgehensweisen einen Ausschlussgrund darstellt.

Ebenso ist anstandswidriges und beleidigendes Verhalten gegenüber anwesenden oder nicht anwesenden Vereinsmitgliedern ein sofortiger Ausschlussgrund.